Diözesankonferenz
Die Diözesankonferenz ist das oberste beschlussfassende Gremium der Kolpingjugend im Diözesanverband Essen. Durch die Diözesanleitung wird mindestens einmal jährlich zur Diözesankonferenz eingeladen.
Anträge
Auf der Diözesankonferenz können Anträge an die Antragskommission der Diözesankonferenz (die Diözesanleitung) der Kolpingjugend gestellt werden. Die Anträge müssen der Antragskommission 21 Tage vor der Diözesankonferenz vorliegen. Anträge können von der Diözesanleitung, den gewählten Bezirksleitungen und den gewählten Jugendleitungen der Kolpingjugenden gestellt werden. Zum Beispiel könnten Anträge lauten:
· Die Diözesankonferenz der Kolpingjugend Diözesanverband Essen möge sich einem Schwerpunktthema wie z. B. Kinderarmut widmen.
· Die Diözesankonferenz der Kolpingjugend Diözesanverband Essen möge beschließen, dass ein Sommerfest veranstaltet wird.
· …
Im Prinzip sind der Antragsstellung keine Grenzen gesetzt. Während der Diözesankonferenz können Initiativanträge eingereicht werden. Diese müssen schriftlich und von mindestens vier stimmberechtigten Mitgliedern der Konferenz unterzeichnet vorgelegt werden. Ohne Frist und Form können Anträge zur Geschäftsordnung sowie Änderungs- und Zusatzanträge zu bereits vorliegenden Anträgen gestellt werden.
Rechenschaftsbericht
Die Diözesanleitung berichtet in ihrem Rechenschaftsbericht auf der Diözesankonferenz aus dem Zeitraum zwischen der letzten Diözesankonferenz und der aktuellen Diözesankonferenz.
Teilnehmer/innen
An der Diözesankonferenz nimmt die Diözesanleitung der Kolpingjugend Diözesanverband Essen, vier gewählte Leiter/innen je Bezirksverband, vier gewählte Leiter/innen je Kolpingsfamilie, in denen die Kolpingjugend besteht und die Mitglieder des Diözesanpräsidiums mit Sitz und Stimme teil.
Stimmschlüssel
Mit beratender Stimme können alle Jugendbeauftragten der Kolpingsfamilien, die Mitglieder der Diözesanarbeitskreise, die Jugendbildungsreferenten/innen und die übrigen Mitglieder des Diözesanvorstandes teilnehmen.
Die Diözesanleitung wird auf der Diözesankonferenz für die Dauer von drei Jahren gewählt und besteht aus bis zu sechs Leiter/innen (3 männliche und 3 weibliche Stellen), dem Diözesanpräses und dem Jugendreferenten/innen der Geschäftsstelle mit beratender Stimme.